Allgemeine Geschäftsbedingungen

ARTIKEL 1: VEREINBARUNG, ANGEBOT UND BESTÄTIGUNG

1.1 — Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Abschluss, den Inhalt und die Erfüllung aller Beziehungen zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer (im Folgenden: Bring it on!) abgeschlossene Vereinbarungen.

1.2 — Zitat.
Alle Angebote, Budgets und Kostenberechnungen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Angebote werden auf der Grundlage von Bring it on! 'erstellt. als Stundensatz, wobei das Angebot in der Regel die Vergütung, eine Schätzung der zusätzlichen Kosten, die Auftragsbeschreibung, die Entwurfs- und Ausführungsphasen, die Planung der Arbeiten sowie die Festlegung des Bestimmungsorts und der Menge der Reproduktion des Entwurfs (en) beinhaltet. Angebote sind 30 Tage gültig. Die Angebote können sich aufgrund einer unvorhergesehenen Änderung der Arbeit ändern.

1.3 — Schriftliche Bestätigung.
Bestellungen müssen vom Kunden per E-Mail oder Post bestätigt werden. Wenn der Kunde dies nicht tut, aber trotzdem zustimmt, Bring it on! beginnt die Ausführung der Bestellung, gilt der Inhalt des Angebots als vereinbart. Weitere mündliche Abreden und Klauseln binden Bring it on! erst nachdem es von Bring it on geschrieben wurde! wurden bestätigt.

1.4 — Mehrere Designer/Designbüros.
Wenn der Kunde den gleichen Auftrag gleichzeitig an andere weitergibt als Bring it on! Wenn Sie etwas zur Verfügung stellen möchten, muss er es übernehmen! , unter Angabe der Namen dieser anderen, um Sie darüber zu informieren.

1.5 — Dieselbe Bestellung, die zuvor anderen erteilt wurde.
Wenn ein Kunde dieselbe Bestellung bereits an eine andere Person erteilt hat, muss er sie nachholen! , unter Angabe des Namens der anderen Person, um Sie darüber zu informieren.


ARTIKEL 2: DIE AUSFÜHRUNG DER VEREINBARUNG

2.1 — Befehl ausführen.
Her damit! wird sich bemühen, den Auftrag sorgfältig und unabhängig auszuführen, die Interessen des Mandanten nach bestem Wissen zu vertreten und ein für den Mandanten nützliches Ergebnis anzustreben. Soweit nötig, her damit! halten Sie den Kunden über den Fortschritt der Arbeiten auf dem Laufenden.

2.2 — Bereitstellung von Daten
Der Kunde ist verpflichtet, alles zu tun, was vernünftigerweise notwendig oder wünschenswert ist, um eine rechtzeitige und korrekte Lieferung durch Bring it on! zu gewährleisten. um dies zu ermöglichen, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung vollständiger, fundierter und klarer Daten oder Materialien.

2.3 — Lieferantenangebote einholen.
Wenn Bring es an! Wenn der Kunde ein Budget für die Kosten Dritter erstellt, ist dieses Budget nur als Richtwert zu verstehen. Wenn du willst, bring es her! fordern Sie Angebote im Namen des Kunden an.

2.4 — Offenlegung und Vervielfältigung.
Vor der Produktion, Reproduktion oder Veröffentlichung müssen sich die Parteien gegenseitig die Gelegenheit geben, die neuesten Modelle, Prototypen oder Tests des Designs zu überprüfen und zu genehmigen. Wenn Bring es an! , ob im Namen des Kunden oder nicht, Bestellungen oder Anweisungen an Produktionsfirmen oder andere Dritte erteilt, muss der Kunde auf Anfrage von Bring it on! die oben genannte Genehmigung schriftlich zu bestätigen.

2.5 — Lieferfrist.
Eins von Bring it on! Die angegebene Frist für die Fertigstellung des Entwurfs bzw. der Produktion ist Richtwerte, sofern sich aus der Art oder dem Inhalt der Vereinbarung nichts anderes ergibt. Bring es her! ist, auch bei einer bestimmten Frist für die Fertigstellung des Entwurfs, erst in Verzug, nachdem der Auftraggeber ihn per eingeschriebenem Brief in Verzug gesetzt hat und ihm innerhalb der in der Verzugsmitteilung gesetzten angemessenen Frist nicht nachgekommen ist.

2.6 — Tests, Genehmigungen und gesetzliche Bestimmungen.
Sofern nicht anders vereinbart, gehören die Durchführung von Tests, die Beantragung von Genehmigungen und die Beurteilung, ob die Anweisungen des Kunden den gesetzlichen oder qualitativen Standards entsprechen, nicht zu Bring it on! ' Als Auftrag.

2.7 — Beschwerden.
Beschwerden sollten schriftlich bei Bring it on eingereicht werden! so schnell wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Abschluss des Auftrags. Zu benachrichtigen.


ARTIKEL 3: RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM UND EIGENTUMSRECHTE

3.1 — Urheberrecht und gewerbliches Eigentum.
Sofern nicht anders vereinbart, gehören alle geistigen Eigentumsrechte, die sich aus der Abtretung ergeben, einschließlich Patentrecht, Designrecht und Urheberrecht, Bring it on! Soweit ein solches Recht nur durch eine Einzahlung oder Registrierung erlangt werden kann, gilt nur Bring it on! dazu berechtigt.

3.2 — Erforschung des Bestehens von Rechten
Sofern nicht anders vereinbart, umfasst die Abtretung nicht die Untersuchung des Bestehens von Patent-, Marken-, Zeichen- oder Modellrechten, Urheber- und Bildrechten Dritter. Das Gleiche gilt für jede Untersuchung der Möglichkeit solcher Schutzformen für den Kunden.

3.3 — Namensnennung.
Es sei denn, die Arbeit ist dafür nicht geeignet, her damit! berechtigt, seinen Namen jederzeit auf oder in der Nähe des Werkes zu erwähnen oder zu entfernen, und der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Werk ohne vorherige Genehmigung zu veröffentlichen oder zu vervielfältigen, ohne den Namen des Auftragnehmers zu nennen.

3.4 — Gehört Bring it on!
Sofern nicht anders vereinbart, im Rahmen des Auftrags von Bring it on! erstellte Arbeitszeichnungen, Fotos, Illustrationen, Prototypen, Modelle, Vorlagen, Entwürfe, Entwurfsskizzen, Filme und andere Materialien oder (elektronische) Dateien, Eigentum von Bring it on! , unabhängig davon, ob sie dem Kunden oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden.


ARTIKEL 4: NUTZUNG UND LIZENZ

4.1 — Verwenden.
Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus der Vereinbarung mit Bring it on! vollständig nachkommt , erhält er eine ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Designs, soweit es das Recht zur Veröffentlichung und Vervielfältigung gemäß dem in der Bestellung vereinbarten Bestimmungsort einräumt. Wurden keine Vereinbarungen über den Bestimmungsort getroffen, beschränkt sich die Lizenzierung auf die Nutzung des Designs, für die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung feste Absichten bestanden. Diese Absichten müssen dem Auftragnehmer vor Vertragsschluss nachweislich mitgeteilt werden.

4.2 — Umfangreichere Nutzung.
Ohne die schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ist der Auftraggeber nicht berechtigt, das Design weiter als vereinbart zu verwenden.

4.3 — Änderungen.
Sofern nicht anders vereinbart, darf der Kunde dies ohne schriftliche Genehmigung von Bring it on! Änderungen an den Vor- oder Endentwürfen, die vorgenommen werden sollen oder vorgenommen werden sollen.

4.4 — Eigene Werbung.
Her damit! berücksichtigt die Interessen des Kunden und die Freiheit, das Design für seine eigene Werbung oder Werbung zu verwenden.


ARTIKEL 5: GEBÜHR

5.1 — Gebühren und zusätzliche Kosten.

Neben dem vereinbarten Honorar fallen auch noch die Kosten an, die Bring it on! hat Anspruch auf eine Vergütung für die Ausführung des Auftrags.

5.2 — Gebühr für zusätzliche Arbeit
Wenn Bring es an! aufgrund der verspäteten oder unterlassenen Bereitstellung vollständiger, fundierter und klarer Daten/Materialien oder aufgrund eines geänderten oder falschen Auftrags oder Briefings, das gezwungen ist, mehr oder andere Arbeiten auszuführen, werden diese Aktivitäten separat vergütet, basierend auf dem, was von Bring it on üblich ist! Verwendete Gebührensätze.

5.3 — Prüfungsforschung.
Wenn die Vergütung in irgendeiner Weise von Fakten oder Umständen abhängt, die von der Verwaltung des Kunden bekannt gegeben werden müssen, dann her damit! nach einer Erklärung des Kunden das Recht, die Unterlagen des Kunden von einem registrierten Buchhalter überprüfen zu lassen. Ergibt eine solche Prüfung, dass die Aussage des Kunden nicht dem tatsächlichen Lauf der Dinge entspricht, gehen die Kosten dieser Überprüfung zu Lasten des Kunden.


ARTIKEL 6: ZAHLUNG

6.1 — Zahlungsverpflichtung.
Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Wenn nach Ablauf dieser Frist von Bring it on! ist noch keine (vollständige) Zahlung eingegangen, der Kunde ist in Verzug und schuldet Zinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen. Alles von Bring it on! Die im Zusammenhang mit verspäteten Zahlungen anfallenden Kosten wie Gerichtskosten sowie außergerichtliche und gerichtliche Kosten, einschließlich der Kosten für Rechtshilfe, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros, gehen zu Lasten des Kunden.

6.2 — Wiederkehrende Zahlungen.
Her damit! hat das Recht, sein Honorar monatlich für die geleistete Arbeit und die bei der Ausführung des Auftrags entstandenen Kosten zu berechnen.

6.3 — Kein Rabatt oder Entschädigung.
Der Kunde macht das, um es zu bringen! Zahlungen ohne Abzug oder Entschädigung, ausgenommen bei Verrechnung mit abzugsfähigen Vorschüssen im Zusammenhang mit dem Vertrag, die er an Bring it on! zur Verfügung gestellt hat.

6.4 — Abgelaufene Lizenz.
Ab dem Moment, in dem der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag nicht (vollständig) nachkommt oder anderweitig in Verzug ist, darf der Kunde die bereitgestellten Ergebnisse nicht mehr verwenden und jede Lizenz, die dem Kunden im Rahmen des Auftrags erteilt wurde, erlischt, es sei denn, der Mangel des Kunden ist angesichts des gesamten Auftrags geringfügig.


ARTIKEL 7: KÜNDIGUNG UND KÜNDIGUNG DES VERTRAGS

7.1 — Kündigung des Vertrags durch den Kunden.
Wenn der Kunde einen Vertrag kündigt, muss er zusätzlich zur Entschädigung das Honorar und die Kosten zahlen, die im Zusammenhang mit den bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeiten entstanden sind.

7.2 — Kündigung des Vertrags durch Bring it on!
Wenn die Vereinbarung von Bring it on getroffen wird! Wenn der Kunde aufgrund eines zuzurechnenden Mangels bei der Vertragserfüllung durch den Kunden gekündigt wird, muss der Kunde zusätzlich zur Entschädigung das Honorar und die Kosten zahlen, die im Zusammenhang mit den bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten entstanden sind. Verhalten des Kunden auf der Grundlage von Bring it on! Die Erledigung des Auftrags kann nach vernünftigem Ermessen nicht mehr erwartet werden; in diesem Zusammenhang werden sie auch als zurechenbarer Mangel betrachtet.

7.3 — Vergütung.
Die in den beiden vorherigen Absätzen dieses Artikels genannte Entschädigung umfasst mindestens die Kosten, die sich aus den Kosten ergeben, die Bring it on! Verpflichtungen, die in seinem eigenen Namen mit Dritten zur Erfüllung der Bestellung eingegangen wurden, sowie 30% des verbleibenden Teils der Gebühr, die der Kunde bei vollständiger Erfüllung der Bestellung schulden würde.

7.4 — Konkurs.
Sowohl der Auftragnehmer als auch der Kunde haben das Recht, den Vertrag im Falle einer Insolvenz oder einer Suspendierung der anderen Partei sofort ganz oder teilweise zu kündigen.

7.5 — Anwendungsergebnisse nach vorzeitiger Beendigung.
Wird der Auftrag, aus welchem Grund auch immer, vorzeitig beendet, darf der Auftraggeber die ihm zur Verfügung gestellten Designs nicht mehr verwenden und jede dem Auftraggeber im Rahmen des Auftrags erteilte Lizenz erlischt.

7.6 — Fortlaufende Serviceverträge.
Wenn die Aktivitäten von Bring it on! besteht darin, wiederholt ähnliche Tätigkeiten durchzuführen, so gilt die jeweils geltende Vereinbarung, sofern nicht anders per E-Mail, Telefax oder Post vereinbart, auf unbestimmte Zeit. Diese Vereinbarung kann nur schriftlich unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist von mindestens 2 Monaten gekündigt werden.


ARTIKEL 8: GARANTIEN UND ENTSCHÄDIGUNGEN

8.1 — Inhaber des Urheberrechts.
Her damit! garantiert, dass die gelieferte Ware von oder in ihrem Auftrag entworfen wurde und dass, falls das Design urheberrechtlich geschützt ist, er/sie der Schöpfer im Sinne des Urheberrechtsgesetzes ist und als Rechteinhaber über das Werk verfügen kann.

8.2 — Freistellung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Verwendung von Designs.
Der Kunde entschädigt Bring it on! oder von Bring it on! an der Abtretung beteiligte Personen für alle Ansprüche Dritter, die sich aus den Anträgen oder der Verwendung des Ergebnisses der Abtretung ergeben.

8.3 — Bereitgestellte Materialien und Daten.
Der Kunde entschädigt Bring it on! für Ansprüche im Zusammenhang mit geistigen Eigentumsrechten an Materialien oder Daten, die vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden und die bei der Ausführung des Auftrags verwendet werden.
ARTIKEL 9: HAFTUNG

9.1 — Haftung
9.2 — Haftungsbeschränkung.
Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Bring it on! oder das Management von Bring it on! , liegt in der Verantwortung von Bring it on! für Schäden, die auf eine Vereinbarung oder eine rechtswidrige Handlung gegen den Kunden zurückzuführen sind, begrenzt auf einen Betrag, der die mit der Bestellung verbundene Gebühr nicht übersteigt.

9.3 — Ablauf der Haftung.
Jegliche Haftung erlischt ein Jahr nach Abschluss der Bestellung.

9.4 — Kopien von Materialien.
Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies nach vernünftigem Ermessen möglich ist, Kopien der von ihm zur Verfügung gestellten Materialien und Daten bis zur Erfüllung des Auftrags aufzubewahren. Wenn der Kunde dies nicht tut, bringen Sie es auf! haftet nicht für Schäden, die nicht entstanden wären, wenn es diese Kopien gegeben hätte.

9.5 — Aufbewahrungspflicht.
Nach Abschluss der Aufgabe weder der Kunde noch Bring it on! eine Aufbewahrungspflicht untereinander in Bezug auf die verwendeten Materialien und Daten.


ARTIKEL 10: ANDERE BESTIMMUNGEN

10.1 — Weitergabe an Dritte.
Der Kunde darf keine Rechte an Bring it on! ausüben den geschlossenen Vertrag an Dritte zu übertragen, es sei denn, es handelt sich um die Übertragung seines gesamten Geschäfts.

10.2 — Vertraulichkeit
Die Parteien sind verpflichtet, Tatsachen und Umstände, die der anderen Partei im Rahmen des Auftrags zur Kenntnis gelangen, vertraulich zu behandeln. Dritte, die an der Ausführung des Auftrags beteiligt sind, sind zur gleichen vertraulichen Behandlung dieser Tatsachen und Umstände gegenüber der anderen Partei verpflichtet.

10.3 — Niederländisches Recht.
Zur Vereinbarung zwischen Bring it on! und der Kunde unterliegt niederländischem Recht. Der Richter, der Streitigkeiten zwischen Bring it on! und der Klient ist der zuständige Richter in dem Bezirk, in dem Bring it on! befindet sich.